Interview aus Heft 4/2011 II
WHG nimmt Private ins Visier
Roland W. WANIEK
Das Wasserhaushalts-
gesetz schreibt die Prüfungs- und Sanierungspflicht für private Hausanschlüsse vor.
Die Abwasserkanalisation ist ein wichtiger Teil unserer Infrastruktur. Sie hat rund um die Uhr zu funktionieren, die Rohrleitungen müssen dafür dicht und sicher sein. Seit jeher wird diese Aufgabe von den Kommunen wahrgenommen. Was die Entwässerung der privaten Grundstücke anbetrifft, sollen jetzt nach dem neuen Wasserhaushaltsgesetz (WHG) die Grundstücksbesitzer strenger in die Pflicht genommen werden. Bisher gab es solche Auflagen – großzügig gehandhabt – nur auf Landesebene. Ab jetzt beginnt in diesem Bereich eine neue Ära. Konkret heißt das: Grundstücksbesitzer müssen die Dichtheit ihrer Abwasserleitungen durch fachkundige Firmen bzw. Dienstleister nachweislich feststellen lassen. Werden bei einer Dichtheitsprüfung (meist TV-Inspektion) Schäden in den Leitungen festgestellt, ist der Grundstücksbesitzer zu einer Sanierung verpflichtet.
Mehr als 1 Million Kilometer
Auf den 11. Göttinger Abwassertagen Ende Februar 2011 füllte dieses Thema einen Großteil des Tagungsprogramms. Schließlich kommt bei der Abwasserentsorgung auf privaten Grundstücken in Deutschland eine Gesamtlänge der Rohrleitungen von mehr als 1 Mio. km zusammen, wie Statistiker geschätzt haben. Das ist die doppelte Länge der öffentlichen Kanalisation. Das besondere Augenmerk, mit dem man jetzt die Prüfung und Sanierung privater Abwasserleitungen voran treibt, erklärt sich aus der Annahme, dass die Schadensquote hier deutlich höher liegt als in der öffentlichen Kanalisation, nämlich bei 70 % oder mehr, was eine Gefährdung des Grundwassers bedeutet. Welche finanziellen Konsequenzen das für Grundstücksbesitzer haben wird, machte IKT-Geschäftsführer Roland Waniek in seinem Vortrag deutlich: Von der neuen im WHG festgeschriebenen Prüfungs- und Sanierungspflicht sind 20,5 Millionen Grundstücke mit 47,5 Mio. Gebäuden betroffen. Danach würde allein die Dichtheitsprüfung die privaten Grundbesitzer zwischen 14 und 24 Mrd. Euro kosten. Bei einer eventuell notwendiger Sanierung käme man auf eine Belastung zwischen 100 bis 200 Mrd. Euro.
Wer soll das bezahlen?
Angesichts solcher Zahlen kreisten die Gespräche bei den Göttinger Abwassertagen hauptsächlich um die Fragen: Wer soll das bezahlen? Wer kontrolliert die Korrektheit beim Dichtheitsnachweis? Innerhalb welcher Fristen sind die Prüfungen bzw. Sanierungsarbeiten durchzuführen? Bei der Diskussion dieser Fragen musste Podiumsredner Roland Waniek zugeben, dass es zu den vorgegebenen Pflichten der Grundstücksbesitzer zur Selbstüberwachung zumindest auf Bundesebene noch keine einheitlichen Daten gibt. In der großen Politik habe dieses Thema ohnehin keine Priorität. Bei den Ländern dagegen gebe es dazu schon eine Menge Aktivitäten und auch Engagement. An erster Stelle nannte Waniek Nordrhein-Westfalen.
Private Hausanschlüsse: Tickende Zeitbombe
Im folgenden Interview beschreibt IKT-Geschäftsführer Dipl.-Ök. Roland W. Waniek die Notwendigkeit einer kollektiven Kraftanstrengung, um diese umfangreiche Aufgabe erfüllen zu können.
wwt: Im neuen Wasserhaushaltsgesetz WHG wird das Prinzip der Eigenkontrolle von Abwasseranlagen erweitert. Danach sollen Grundstücksbesitzer jetzt stärker in die Pflicht genommen werden. Hat das damit zu tun, dass man den Zustand der Abwasseranlagen auf privaten Grundstücken als besonders desolat einstuft und eine sehr hohe Schadensquote befürchtet?
WANIEK: Es hat unter anderem damit zu tun, dass die Abwasserleitungen unter den privaten Grundstücken in Deutschland eine Länge von rund 1 Mio. km haben. Die Schadensquote wird auf 70 % geschätzt. Schon vor einigen Jahren sprach man hier von einer „tickenden Zeitbombe“. Da gibt es viel Handlungsbedarf.
wwt: Die Verpflichtung der Grundstücksbesitzer zur Eigenkontrolle ihrer Abwasseranlagen existiert im WHG schon seit 6. August 2009, als das neue WHG im Bundesanzeiger veröffentlicht wurde. Wann begannen die konkreten Maßnahmen in den Kommunen?
WANIEK: Es gab keinen gemeinsamen Start der Kommunen auf Knopfdruck, sondern unterschiedliche Entwicklungen in den Ländern. In Nordrhein-Westfalen hatten wir das Thema Grundstücksentwässerung schon 2008 in Angriff genommen. Um die Vorgaben des Gesetzgebers optimal erfüllen zu können, gründeten damals einige Abwasserbetriebe das „Kommunale Netzwerk Grundstücksentwässerung“ – kurz KomNetGEW. Inzwischen gehören 63 Abwasserbetriebe dazu.
wwt: Unter das Projekt Dichtheitsprüfung und Sanierung von Leitungen bei den Privaten fallen in Deutschland mehr als 20 Mio. Grundstücke. Wie viel Zeit wird es brauchen, bis alle Prüfungen abgeschlossen sind? Wovon hängt das Tempo der Durchführung ab?
WANIEK: Für die Zeitspanne bis zum Abschluss der Aktionen gibt es heute noch nicht einmal Schätzungen, geschweige denn Prognosen. Das Tempo der Durchführung wird vor allem davon abhängen, welche Kapazitäten bei den prüfenden Firmen vorhanden sind. Auch die Preisgestaltung der Firmen und Dienstleister in dieser Branche werden das Vorankommen dieses Riesenprojekts beeinflussen.
Kommunen sollen den Privaten helfen – Wie sieht das konkret aus?
wwt: Welche Rolle spielen die Kommunen?
WANIEK: Eine ganz entscheidende Rolle. In dem Leitfaden „Grundstücksentwässerung“ der DWA werden die Kommunen aufgefordert, den Grundstücksbesitzern nicht nur bei der Durchführung der Dichtheitsprüfung zu helfen, sondern sie auch bei der Instandhaltung bzw. Sanierung ihrer Abwasseranlagen zu unterstützen. Die Intentionen der Kom- NetGEW gehen in dieselbe Richtung, nämlich die Vorgaben des Gesetzesgebers zügig, effektiv und bürgerfreundlich umzusetzen, und das möglichst kostengünstig.
wwt: Können Sie einige Kommunen nennen, wo dies bereits erfolgreich praktiziert wurde?
WANIEK: In NRW gibt es eine ganze Reihe, die bereits sehr aktiv vorangekommen sind. Ich nenne u. a. die Städte Köln, Düsseldorf, Schwerte, Lünen, Solingen und Würselen. Außerhalb von NRW wurden z. B. in Göttingen, Schwanau, Nürnberg, Kassel und Frankfurt/Main schon interessante Konzepte entwickelt und realisiert.
wwt: Der Gesetzgeber hat keine verbindlichen Fristen gesetzt, was die Dichtheitsprüfungen bzw. eventuelle Sanierungsarbeiten anbetrifft. Führt das nicht dazu, dass Dichtheitsnachweise und notwendige Sanierungen von den Privaten so lange wie möglich aufgeschoben werden?
WANIEK: Was die Fristensetzung anbetrifft, gibt es in den Bundesländern unterschiedliche Vorgehensweisen. NRW, Hamburg und Schleswig-Holstein haben bereits verbindliche Fristen für die Dichtheitsprüfung festgelegt, alle anderen Länder und der Bund nicht. Ob Grundstücksbesitzer im Falle von nicht vorhandenen Fristen ihre Dichtheitsprüfungen hinauszögern, wird sich erst noch zeigen. In NRW gibt es einige Beispiele dafür, dass Grundstückseigentümer auch ohne Fristsetzung aktiv geworden sind und nicht bis ultimo gewartet haben.
wwt: Wie ist es zu verstehen, wenn die Kommunen aufgefordert werden, die Grundstücksbesitzer bei der Instandhaltung der privaten Abwasseranlagen zu unterstützen?
WANIEK: Der DWA-Leitfaden enthält dazu verschiedene Kooperationsmodelle: Die Kommune als neutraler Moderator, oder die Kommune als Problemlöser mit konkreten Dienstleistungen. In Göttingen ist das z. B. so gehandhabt worden: Die Kommune lässt auf den Grundstücken die Dichtheitsprüfungen zunächst auf eigene Rechnung von kompetenten Firmen durchführen, holt sich die Kosten dann aber auf dem Weg über die Gebühren wieder zurück.
wwt: Grundstücksbesitzer sind nicht immer reiche Leute. Die Kosten für Dichtheitsprüfung und evtl. nachfolgende Sanierungsmaßnahmen können exorbitant hoch sein. Kann ein Not leidender Grundstücksbesitzer unter gewissen Umständen finanzielle Unterstützung von Seiten seiner Kommune erhoffen?
WANIEK: Es gibt dafür keine gesetzliche Grundlage. Die Kommunen haben aber gegenüber ihren Bürgern eine Art soziale Verpflichtung z.B. für Fälle von hohem Alter, Krankheit und nachweislicher Armut.
Das Gespräch führte Eberhard B. Starosta









