Kommentar aus Heft 9/2011

09/2011

Regulierung wäre ein Irrweg

Wulf ABKE

Wulf ABKEDie Anfang September 2011 vom Präsidenten der Bundesnetzagentur geforderte Regulierung der Wasserwirtschaft kann man nur mit Erstaunen zur Kenntnis nehmen: Bundesregierung, Bundesrat und Umweltverbände haben sich in seltener Übereinstimmung bereits klar gegen eine Regulierung und für Preis- und Gebührenkontrolle durch Kartellbehörden und Kommunalaufsicht ausgesprochen. Eine sehr breite politische MEHRHEIT ist der Meinung, dass eine Regulierung der Wasserwirtschaft ein Irrweg wäre. Die eindeutige Ablehnung einer Regulierung kommt nicht von ungefähr: Eine zentrale Anreizregulierung nur unter Kostensenkungsaspekten würde die Nachhaltigkeit, die Substanzerhaltung und die Versorgungssicherheit in der Wasserversorgung aufs Spiel setzen. Es ist nicht erkennbar, dass weiter gehende Impulse für die Belange QUALITÄT, Versorgungssicherheit und Ökologie gesetzt werden. Als Lebensmittel Nummer eins ist Trinkwasser anerkannt. Hinsichtlich seiner Qualitätsanforderungen wird es umfassend und verbindlich geregelt. Es gilt in allen Wertschöpfungsstufen als schützenswertes Gut und unterliegt daher einer strengen Aufsicht durch die Umwelt und Gesundheitsbehörden. Die TRÄGER der öffentlichen Wasserversorgung haben gemäß Wasserhaushaltsgesetz neben betriebswirtschaftlichen auch Aufgaben mit  gesellschaftlichen und ökologischen Verpflichtungen und Anforderungen wahrzunehmen. Die Trinkwasserversorgung in Deutschland ist auch aufgrund verfassungsrechtlicher Vorgaben stark regional ausgerichtet. Dies ist einer der Gründe für die hohe Versorgungssicherheit unserer Wasserversorgung. Zusammen mit überörtlichen Versorgungsstrukturen sind teilweise Verbundsysteme geschaffen worden, die sich gegenseitig optimal ergänzen. Aufwand und NUTZEN einer Anreizregulierung würden wegen dieser Heterogenität innerhalb der Trinkwasserversorgung in keinem vernünftigen Verhältnis stehen und die gewachsenen, leistungsfähigen Strukturen gefährden.

Von einer Regulierung wären 6211 Wasserversorger in Deutschland unmittelbar betroffen - darunter viele sehr kleine Unternehmen - mit unterschiedlichsten personellen, materiellen und organisatorischen Ressourcen. Der bürokratische Aufwand und die damit verbundenen Kosten für die Versorger und für eine entsprechende Regulierungsbehörde wären mit erheblichen Mehrkosten für die Verbraucher verbunden. So liegen die Transaktionskosten der Aufsicht durch die Regulierungsbehörden vermutlich ein Mehrfaches über den Transaktionskosten durch die Kartellbehörden.

FAZIT: Regulatorische Ansätze sind für den Bereich der Wasserwirtschaft deshalb schlicht untauglich.

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