Trinkwasserverordnung: Höhere Qualitätsstandards

25. November 2011
Trinkwasserverordnung: Höhere Qualitätsstandards

Unterm Strich: Für die Wasserqualität gelten jetzt strengere Bestimmungen.
Foto: Lang

Mehrere Neuerungen in der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) stärken die Qualitätsstandards für Trinkwasser. Im Fokus stehen die Trinkwasser-Installationen in Gebäuden. Diese müssen seit November 2011 auch in gewerblich genutzten Gebäuden wie Mietshäusern auf Legionellen untersucht werden. Diese Maßnahme soll dazu beitragen, Legionellenkontaminationen im Trinkwasser zu verhindern.

Die Trinkwasserverordnung regelt nun den Einsatz von Installationsbauteilen strenger: Installationsbetreiber werden auf die Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik verpflichtet. Sie dürfen ab sofort nur Leitungen und Armaturen einsetzen, die allenfalls ein Minimum an Stoffen abgeben und nachweislich entsprechend geprüft wurden. Wer nicht geprüfte Installationsbauteile neu einbaut, begeht ab jetzt eine Ordnungswidrigkeit.

Betreiber müssen durch Einbau einer so genannten „Sicherungseinrichtung“ nun dafür sorgen, dass kein Wasser minderer Qualität durch Rückfließen in das Trinkwassernetz gelangen kann.

Eine weitere Änderung der TrinkwV betrifft das Schwermetall Uran. Seit dem 1. November führt Deutschland als einziges Land in der EU einen Uran-Grenzwert für Trinkwasser ein. Er legt eine Obergrenze von 10 Mikrogramm pro Liter Wasser fest. Relevant ist diese Änderung aber nur für wenige, meist kleine Trinkwassergewinnungsgebiete, in denen Uran lokal in höheren Konzentrationen vorkommen kann. Das Metall ist relativ giftig und unterliegt jetzt in Deutschland einem Trinkwasser-Grenzwert, der im weltweiten Vergleich sehr niedrig ist. 

 

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