Urteile: 1 - 10 von 18
19/04/2011

Tenor: Ein Wohnungseigentümer haftet nicht als Gesamtschuldner für Wasserkosten einer WEG (Wohnungseigentümergemeinschaft). Der einzelne Wohnungseigentümer haftet nur anteilig hinsichtlich seines Miteigentumsanteils.

19/04/2011

Tenor: Im Rahmen einer Betriebskostenabrechnung dürfen die Messwerte eines nicht geeichten Wasserzählers verwendet werden, wenn der Vermieter nachweisen kann, dass die angezeigten Werte zutreffend sind.

19/04/2011

Tenor: Es bestehen keine ernsthaften Zweifel an der Vereinbarkeit von § 14 Abs. 2 WaStrG mit der Rechtsschutzgarantie des Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG.

Überführung großer Schiffe

24/02/2011

Definition für Grundwasser

Tenor:Im Bereich des nordrhein-westfälischen Wasserentnahmeentgeltgesetzes ist von dem für das Wasserhaushaltsgesetz gültigen Grundwasserbegriff auszugehen.

24/02/2011

Entnahmegebühr für Wasser

Tenor: Die Erhebung einer Wasserentnahmegebühr gem. §§ 47 ff. NdsWassG (hier: für die Entnahme von Kühlwasser für Atomkraftwerke) ist sowohl dem Grunde als auch der Höhe nach mit dem Grundgesetz vereinbar.

24/02/2011

Dalben im Bodensee

Tenor: Die Errichtung von vier Bootsanbindepfählen (Dalben) in der Flachwasserzone des Bodensees stellt eine Gewässerbenutzung nach § 9 Abs. 2 Nr. 2 WHG dar und bedarf deshalb einer Erlaubnis nach § 8 Abs. 1 WHG oder einer gehobenen Erlaubnis nach 15 WHG.

06/12/2010

OVG NRW, Beschluss vom 14. 10. 2010, Az.: 15 A 426/10

Tenor: Die Widmung einer Abwasserleitung auf einem Privatgrundstück wird nicht dadurch bewirkt, dass die Gemeinde für die Ableitung des Abwassers von diesem Grundstück Abwassergebühren erhebt.

06/12/2010

OVG NRW, Beschluss vom 25. 1. 2010, Az.: 15 B 1765/09

Tenor: Anschlusskosten in Höhe von 25.000 € je Wohnhaus für den Anschluss an den öffentlichen Abwasserkanal sind zumutbar.

06/12/2010

BVerwG, Urteil vom 31. 3. 2010, Az.: 8 C 16/08

Tenor: Eine landesrechtliche Regelung, die eine Teilbefreiung vom Zwang zur Benutzung der öffentlichen Wasserversorgungsanlage für den Verwendungszweck des Wäschewaschens nur von der wirtschaftlichen Zumutbarkeit für den Wasserversorger abhängig macht, ist mit Bundesrecht und europäischem Gemeinschaftsrecht vereinbar.

19/10/2010

BVerwG, Urteil vom 18.02.2010, Az.: 7 C 11.09

Tenor: Eine Verrechnung der Abwasserabgabe ist auch dann gem. § 10 Abs. 3 Satz 2 AbwAG vollständig ausgeschlossen, wenn wegen Nichteinhaltung des Überwachungswertes eine Abgabe für einen Schadstoff zu entrichten ist, bei dem zunächst gem. § 3 Abs. 1 Satz 1 AbwAG eine Bewertung der Schädlichkeit entfallen war.

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