VGH BW, Urteil vom 20. 5. 2010, Az.: 3S 1253/08

24/02/2011

Dalben im Bodensee

Tenor: Die Errichtung von vier Bootsanbindepfählen (Dalben) in der Flachwasserzone des Bodensees stellt eine Gewässerbenutzung nach § 9 Abs. 2 Nr. 2 WHG dar und bedarf deshalb einer Erlaubnis nach § 8 Abs. 1 WHG oder einer gehobenen Erlaubnis nach 15 WHG.

Diese Erlaubnis ist nach 12 Abs. 1 Nr. 1 WHG zu versagen, weil derartige Anlagen wegen der typischerweise mit ihren und ihren bestimmungsgemäßen Nutzungen einhergehenden Gefahren für die ökologischen Funktionen der Flachwasserzone einschließlich deren Selbstreinigungskraft unter Berücksichtigung des Summationseffekts das Wohl der Allgemeinheit (§ 3 Nr. 10 WHG) beeinträchtigen.

Kommentar: Die Ausgangssituation, in der vier Bootsanbindepfähle errichtet werden, lässt auf den ersten Blick vermuten, dass es sich um eine baurechtliche Angelegenheit handelt. Nach näherer Betrachtung ist jedoch das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) als lex specialis anwendbar, da es um eine besonders schützenswerte Umgebung geht, nämlich um ein Gewässer, noch genauer den Bodensee.

Nach § 12 Abs. 1 Nr. 1 WHG sind von der zuständigen Behörde die Erlaubnis und die Bewilligung zu versagen, wenn schädliche, auch durch Nebenbestimmungen nicht vermeidbare oder nicht ausgleichbare Gewässerveränderungen zu erwarten sind. Wie auch im vorliegenden Fall hat die Behörde bei ihrer Entscheidungsfindung einen Ermessensspielraum. Auf Grund der besonderen Schutzbedürftigkeit von Flora und Fauna in der betreffenden Flachwasserzone bedeutet die Errichtung der Pfähle eine Schädigung dar.

KONTAKT

Anwaltskanzlei Dr. RADEMACHER, Bonn

Dr. Nicole Denise Rademacher

Tel.: 0228/616218

E-Mail: rechtsanwaltrademacher@yahoo.de

<< zurück

Zeitschrift

Sonderheft 2012

wwt-Modernisierungsreport-2013

Alle Informationen zum Modernisierungsreport 2013 lesen Sie hier

Termine

«  

Mai

  »
M D M D F S S
 
1
 
2
 
3
 
4
 
5
 
6
 
7
 
8
 
9
 
10
 
11
 
12
 
13
 
14
 
15
 
16
 
17
 
18
 
19
 
20
 
21
 
22
 
23
 
24
 
25
 
26
 
27
 
28
 
29
 
30
 
31
 
 
 
 
Add to calendar

Redaktion

Petra Neumann (verantwortlich)
Fon: +49 30 42151-291
E-Mail

 

Carolyn Sauer (Redaktionsassistenz)
Fon: +49 30 42151-437
E-Mail